Allgemeine Hinweise

Gastro

- Saal  für maximal 50 Personen, 12 m x 7 m = 84 m².
- Moderne Küche mit Gastronomie-Geschirrspüler.
- Tische, Stühle, Geschirr für 50 Personen.
- Tisch Länge = 1.80 m,   Breite = 0.90 m
- Das Grillieren ist erlaubt, der Grill muss aber mitgebracht werden.

Umgebung

- Der Kinderspielplatz der Stadt Winterthur, neben dem Sunnehüsli, muss von Kindern und Erwachsenen, um 21 Uhr verlassen werden.
- Der Spielplatz für Jugendliche der Stadt Winterthur, neben der Tössbrücke, darf bis 22 Uhr benutzt werden.

Allgemeines

- Um 24:00 Uhr muss das Haus verlassen werden.
- Guggenmusik und  Discos sind nicht erlaubt. Im Freien darf nie Musik abgespielt werden.

- Ab 22:00 Uhr muss im und um das Haus die Nachtruhe eingehalten werden!
- An unter 20-jährige Personen wird das Sunnehüsli nicht vermietet!
- Die Räumlichkeiten müssen durch die Mieter gereinigt werden.
- Mit den notwendigen Erklärungen der Hausverwalterin, erfolgt die Schlüsselübergabe im Sunnehüsli.
- Die Schlüsselrückgabe findet nach der Kontrolle der Räumlichkeiten im Sunnehüsli statt.
- Betrieb von Grill: Lediglich Gasgrill sind erlaubt. Platzierung direkt vor dem Haus zur Strasse hin.
- Das Aufstellen und Betreiben von Luftschlössern (Gumpischloss) ist auf dem ganzen Gelände untersagt.

Bei Nichteinhalten der Mietbestimmungen behalten wir uns das Recht vor, das Depot nicht zurückzuerstatten.

Parkieren

- Die Brühlgutstiftung, unser Nachbar gegenüber, erlaubt das Parkieren auf ihren freien, markierten Parkplätzen, am Freitag ab 17:00 Uhr bis am Sonntag.
  Wir bitten sie um ordentliches Parkieren und das Vermeiden von Lärm!

Infrastruktur

- Wickeltisch
- Behinderten WC
- Lounge Ecke
- Kinderstühle

- Auf Anfrage:
  Beamer/-Leinwand, Portable Musikbox (mit Bluetooth, Steckplatz für USB-Stick, Mikrophon)
  Für Schäden haftet der Mieter.